Ich erstelle für Ihr Unter­nehmen ver­si­che­rungs­mathe­matische Gutachten für

- Pensionsverpflichtungen

- Altersteilzeitverpflichtungen

- Jubiläumsgeldverpflichtungen

- Sterbegeldverpflichtungen

Das Pensionsgutachten enthält die versicherungs­mathe­matische Berechnung von Pensions­rück­stellungen nach § 6a EStG und nach § 253 HGB. Für die Steuer- und Handelsbilanz wird die jährliche Veränderung der Pensionsrückstellung ermittelt. Der Zinsaufwand und der Personalaufwand und gegebenenfalls die Renten­zah­lun­gen werden ebenfalls im Pensionsgutachten ausgewiesen.

Dem Pensionsgutachten für Ihre betriebliche Altersversorgung sowie der Bewertung der sonstigen Versorgungsverpflichtungen liegen die HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G vom 20.07.2018 zu Grunde.

 

Daneben biete ich folgende Leistungen an:

- Berechnung von Pensionsrückstellungen

- Kurztestat für den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)

- Erstellung von Unverfallbarkeitsbescheiden

- Erstellung von Rentenmitteilungen

- Bewertungen für Versorgungsausgleich

- Beratung und Information in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung - bAV

- Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens von Unterstützungskassen und der höchstzulässigen Zuwendung gemäß § 4 EStG

 

Mit einer Prognose­berechnung der Pensions­rück­stellung lassen sich die Auswir­kungen der Niedrig­zinsphase auf die Pensions­rückstellungen in der Handelsbilanz abschätzen. Damit haben Sie eine verlässliche Datenbasis um die künftige Finanzierung der Pensionsverpflichtungen zu gestalten. Die prognostizierten Pensionsrückstellungen können in einem versicherungsmathematischen Gutachten dargestellt werden.