- Pensionsverpflichtungen
- Altersteilzeitverpflichtungen
- Jubiläumsgeldverpflichtungen
- Sterbegeldverpflichtungen
Das Pensionsgutachten enthält die versicherungsmathematische Berechnung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und nach § 253 HGB. Für die Steuer- und Handelsbilanz wird die jährliche Veränderung der Pensionsrückstellung ermittelt. Der Zinsaufwand und der Personalaufwand und gegebenenfalls die Rentenzahlungen werden ebenfalls im Pensionsgutachten ausgewiesen.
Dem Pensionsgutachten für Ihre betriebliche Altersversorgung sowie der Bewertung der sonstigen Versorgungsverpflichtungen liegen die HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G vom 20.07.2018 zu Grunde.
- Berechnung von Pensionsrückstellungen
- Kurztestat für den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
- Erstellung von Unverfallbarkeitsbescheiden
- Erstellung von Rentenmitteilungen
- Bewertungen für Versorgungsausgleich
- Beratung und Information in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung - bAV
- Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens von Unterstützungskassen und der höchstzulässigen Zuwendung gemäß § 4 EStG
Mit einer Prognoseberechnung der Pensionsrückstellung lassen sich die Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz abschätzen. Damit haben Sie eine verlässliche Datenbasis um die künftige Finanzierung der Pensionsverpflichtungen zu gestalten. Die prognostizierten Pensionsrückstellungen können in einem versicherungsmathematischen Gutachten dargestellt werden.